Bitte stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit erreichbar sind, um Ihr Kind abzuholen!
Der Schulbesuch ist bei folgenden Symptomen untersagt:
- Fieber
- Schnupfen
- Husten
- Halsschmerzen
- Kopf- und Gliederschmerzen
- Geruchs- und Geschmacksstörungen
- Durchfall
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Abklärung durch PCR-Test
- Schulbesuch nur nach negativem PCR-Test (Nachweis erforderlich) und ohne Fieber
- trotz negativem Test kein Schulbesuch bei Krankheitssymptomen à Schulbesuch nach ärztlichem Urteil
- positiver Test à Entscheidung / Maßnahmen durch Gesundheitsamt
- 14-tägige Isolierung
- vor Schulbesuch ist ein neuer negativer Antigen-Test erforderlich
- bei Ablehnung eines PCR-Tests gilt ein 14-tägiges Schulbesuchsverbot
freiwilliger Selbsttest:
jeweils Montag und Mittwoch in der 1. Stunde
Mit freundlichen Grüßen
G. Bode
komm. Schulleiterin